Datenschutzinformation

Datenschutzverordnung des Anglervereins Eberbach e. V.

Präambel

Der Anglerverein Ebersbach e. V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert 
personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation 
des Vereinsbetriebes, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und der Durchführung 
von Vorbereitungslehrgängen zur Sächsischen Fischereiprüfung). Um die Vorgaben 
der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu 
erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit 
personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der 
Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern sowie 
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Vorbereitungslehrgängen zur Sächsischen 
Fischereiprüfung sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in 
einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden 
personenbezogene Daten an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all
diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das 
Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im 
Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für 
jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der 
Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere 
die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift 
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, 
Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, 
Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
3. Im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge zur Sächsischen Fischereiprüfung 
verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, 
Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen 
Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Regional- und Landesverbänden, deren 
Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der 
Mitglieder an diese weitergeleitet.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden 
personenbezogene Daten in Aushängen und auf der Homepage des Vereins im 
Internet veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher 
Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer 
Einwilligung der abgebildeten Personen. 
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der 
Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Schatzmeister zugeordnet, 
soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. 
Der Schatzmeister stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten 
nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 
DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von 
betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Jugendwart, Leiter der 
ehrenamtlichen Einsätze) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige 
Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten 
personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die 
Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und 
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, 
gilt nicht als eine solche Herausgabe. 
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung 
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer 
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), 
stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und 
Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das 
Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese 
Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung 
vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-MailAccount ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu 
nutzen ist. 
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem 
ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-MailAccounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen 
Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit 
personenbezogenen Daten zu verpflichten. 
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel keine 10 Personen ständig mit der automatisierten 
Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sondern nur 5 Personen 
(Vorsitzender, Schatzmeister, Gewässerwart, Lehrgangsleiter und Jugendwart) hat 
der Verein einen Datenschutzbeauftragten nicht zu benennen. 
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält eine Homepage unter der Bezeichnung „www.anglervereinebersbach.de“ für den Verein sowie eine Homepage unter der Bezeichnung 
„www.fischereischeinlehrgang.de“ für die Werbung und Durchführung von 
Lehrgängen zur Sächsischen Fischereiprüfung.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer 
jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -
nutzung oder –weitergabe ist untersagt. 
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere 
gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in 
der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25.05.2018 
beschlossen und tritt in Kraft.